Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen sind unverzichtbar, um auf Gefahren und Sicherheitshinweise in Arbeitsumfeldern hinzuweisen. Sie tragen dazu bei, Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3) legt fest, wie Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen in Arbeitsstätten zu gestalten, anzubringen und zu verwenden sind, dies betrifft auch die Gestaltung der Flucht- und Rettungsplänen.
Dabei sind sowohl die Formen, als auch die Farben, Symbole und Beschriftungen genau definiert. Die Kennzeichen müssen so gestaltet sein, dass sie auch unter erschwerten Bedingungen (wie bei schlechter Beleuchtung) schnell und eindeutig zu erkennen sind.
Je nach Art der Gefährdung und der notwendigen Maßnahme werden unterschiedliche Symbole und Beschriftungen auf den Kennzeichen verwendet.
Die wichtigsten Kategorien umfassen:
– Gefahrenkennzeichen (z. B. Brandgefahr, Gefahrenstoffe)
– Verhaltenshinweise (z. B. Hinweise auf Verbot oder Pflicht)
– Notfallhinweise (z. B. Erste-Hilfe-Ausstattung oder Fluchtwege)
Eine gute Beschilderung sorgt für schnelleres eingreifen zur Brandbekämpfung für Entstehungsbrände und für eine schnelle und geordnete Räumung des Gebäudes.


