Eine zuverlässige Ausstattung mit geeigneten Feuerlöschern ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 2.3) ist konkretisiert, dass der Arbeitgeber nach Art und Umfang der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe und der Brandgefährdung in ausreichender Anzahl bereitzustellen hat.
Wie erfolgt die Bedarfsermittlung?
Die Ermittlung der erforderlichen Feuerlöscher erfolgt anhand sogenannter Löschmitteleinheiten (LE) und berücksichtigt:
– Grundfläche des Betriebs oder der jeweiligen Nutzungseinheit
– Liegt eine erhöhte Brandgefährdung vor
– Art der vorhandenen Brandlasten und relevanten Brandklassen
– Arbeitsprozesse, die besondere Gefahren hervorrufen können
– Erreichbarkeit der Feuerlöscher
Bei erhöhter Brandgefährdung – z. B. in Werkstätten, Lagerbereichen, Küchen oder Produktionsbereichen – sind zusätzliche oder spezielle Feuerlöscher erforderlich, wie z.B. CO₂-Löscher, Metallbrandlöscher oder Fettbrandlöscher. Bei erhöhter Brandgefährdung verringert sich der Laufweg bis zum nächstgelegenen Feuerlöscher.
Die Bedarfsermittlung von Feuerlöschern ist kein einmaliger Vorgang. Die Ausstattung ist regelmäßig zu überprüfen und an veränderte Bedienungen anzupassen. Eine Aktualisierung ist immer dann erforderlich, wenn sich die Rahmenbedingungen im Unternehmen verändern oder neue rechtliche Vorgaben entstehen.
Wann sind Aktualisierungen erforderlich?
– Änderung der Nutzung des Gebäudes
– Umbauten oder Erweiterungen
-Erhöhung oder Veränderung der Brandgefährdung
– Nach relevanten Ereignissen
Neben anlassbezogenen Anpassungen empfiehlt es sich, die Löschmittelausstattung mindestens im Rahmen der jährlichen Brandschutzbegehung zu prüfen.
Warum sind regelmäßige Überprüfungen so wichtig?
– Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen
– Vermeidung von Haftungs- und Versicherungsrisiken
– Erhöhung der betrieblichen Sicherheit
– Optimaler Schutz für Mitarbeitende und Sachwerte
Eine Bedarfsermittlung an Feuerlöschern schafft Klarheit und minimiert rechtliche sowie betriebliche Risiken.
