Hinweis zur Erstellung von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen
Die Erstellung von Brandschutzkonzepten erfolgt ausschließlich für bauvorlagenberechtigte Personen. Die Ausarbeitung dient als fachliche brandschutztechnische Zuarbeit und Grundlage zur Weiterverarbeitung in den Bauantragsunterlagen. Eine direkte Erstellung oder Einreichung von Brandschutzkonzepten im Rahmen eines Bauantrags erfolgt nicht.
So wird sichergestellt, dass alle brandschutztechnischen Anforderungen fachgerecht, normkonform und gemäß den geltenden bauordnungsrechtlichen Vorgaben umgesetzt werden.
