Feuerwehrpläne sind ein wichtiges Instrument für Einsatzkräfte, um sich im Brandfall schnell zu orientieren, wirksame Maßnahmen einleiten zu können, wie eine schnelle Personenrettung und gezielte Brandbekämpfung.
Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Einsatzvorbereitung der Hilfe leistenden Feuerwehr sind Feuerwehrpläne grundsätzlich bei allen besonderen Objekten sinnvoll bzw. erforderlich. Vom Gesetzgeber können sie auch in den bauaufsichtlichen Regelwerken wie Sonderbauverordnung vorgeschrieben sein.
Feuerwehrpläne können auch im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren für Gebäude von der Behörde als zusätzliche Auflage in der Baugenehmigung gefordert werden.
Bei Vorhandensein einer Brandmeldeanlage, werden durch die Brandschutzdienststelle ebenfalls Feuerwehrpläne gefordert. Bei Bestandsanlagen, die zum Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme keine Feuerwehrpläne vorhalten musste, kann die zuständige Brandschutzdienststelle diese jederzeit nachfordern.
Sind Feuerwehrpläne im Baugenehmigungsverfahren gefordert, gehören sie nicht zu den Unterlagen der Baugenehmigung, müssen jedoch vor Inbetriebnahme des Gebäudes durch die Feuerwehr geprüft und freigegeben werden.
Die Grundlage für ihre Erstellung bildet die DIN 14095, die festlegt, welche Informationen und Darstellungen ein Feuerwehrplan enthalten muss. Ein vollständiger Feuerwehrplan besteht aus
Textlicher Informationsteil (Objektdatenblatt)
Dieser Teil enthält alle grundlegenden Objektinformationen
Grafischer Teil
Bestehend aus:
– Übersichtsplan
– Geschosspläne
– Sonderpläne
Feuerwehrpläne müssen jederzeit den aktuellen Stand des Gebäudes widerspiegeln.
Daher müssen Änderungen von Brandschutzeinrichtungen oder wesentliche bauliche Anpassungen sofort in den Feuerwehrplänen übernommen werden. Spätestens alle zwei Jahre müssen die Feuerwehrpläne durch eine sachkundige Person geprüft und falls erforderlich zu aktualisiert werden. Aktualisierte Feuerwehrpläne sind der zuständigen Brandschutzdienststelle zur Verfügung zu stellen.
Für die Aktualität der Feuerwehrpläne ist der Betreiber des Gebäudes verantwortlich.
