Eine Brandschutzordnung ist ein Regelwerk das den organisatorischen Brandschutz beschreibt und dafür sorgt, dass sich alle Personen im Gebäude im Brandfall richtig verhalten und wie Brände vermieden werden. Sie gliedert sich in die drei Teile A, B und C, die je nach Art und Nutzung des Gebäudes und den dort tätigen Personen angewendet werden:
Teil A: Kurze, leicht verständliche Anweisungen für alle Personen im Gebäude
Teil B: Ausführliche Verhaltensregeln und Pflichten für alle Mitarbeitenden
Teil C: Spezielle Aufgaben und Verantwortlichkeiten für Personen mit Brandschutzaufgaben wie Brandschutzbeauftragte
In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 2.2) ist konkretisiert, dass der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen gegen Entstehungsbrände einschließlich der Verhaltensregeln im Brandfall (z. B. Evakuierung von Gebäuden) festzulegen und zu dokumentieren hat.
Die Brandschutzordnung definiert klare Abläufe, Verantwortlichkeiten und Sicherheitsregeln – und trägt damit entscheidend zur Sicherheit von Mitarbeitern, Besuchern und Unternehmen bei.
Anhand einer Analyse des Gebäudes und der Arbeitsabläufen erstellen wir Ihre Brandschutzordnung perfekt abgestimmt und maßgeschneidert auf Ihr Unternehmen. Die Brandschutzordnung entspricht allen rechtlichen Anforderungen und sind klar strukturiert und leicht verständlich.
Kurz zusammengefasst enthält eine Brandschutzordnung
Teil A:
– Verhalten im Brandfall
– Alarmierungs- und Notrufhinweise
– Rettungswege und Sammelplätze
– Verbote und Sicherheitsregeln
Teil B:
– Aufgaben der Beschäftigten im Brandfall
– Verantwortlichkeiten
– Bedienung von Feuerlöschern und Meldeeinrichtungen
– Maßnahmen zur Brandverhütung
– Regelungen für Unterweisung und Kontrollen
Teil C:
– Aufgaben von Brandschutzverantwortlichen
– Organisation der Evakuierung
– Prüf- und Wartungspflichten
– Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr
– Maßnahmen zur Dokumentation
Eine Brandschutzordnung ist nur dann wirksam, wenn sie immer auf dem aktuellen Stand bleibt. Gebäude, Nutzungen oder organisatorische Abläufe ändern sich im Laufe der Zeit – deshalb fordert die DIN 14096 eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung.
Mindestens alle zwei Jahre ist die Brandschutzordnung auf Aktualität durch eine sachkundige Person zu prüfen. Bei Baulichen Änderungen, Umnutzung, geänderten Fluchtwegen, neuen Gefährdungen oder organisatorischen Anpassungen muss sie sofort überarbeitet werden.
Auch bei Änderungen im Brandschutzkonzept, bei der Feuerwehr, im Personal oder in den Betriebsabläufen sind Anpassungen erforderlich.
