Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne leisten einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit unter den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und den technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Nach der Arbeitsstättenverordnung (§4 (4) ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend diesem Plan zu üben.

In den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR 2.3) ist konkretisiert, dass Flucht- und Rettungspläne „in ausreichender Zahl und an geeigneten Stellen“ ausgehängt werden müssen, wenn die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Nutzung des Gebäudes dies erfordern.

Im Brandfall, bei technischen Defekten oder anderen Gefahrensituationen zählt jede Sekunde. Ein korrekter Flucht- und Rettungsplan sorgt dafür, dass Fluchtwege schnell erkannt werden, Standorte von Feuerlöschern, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Meldeeinrichtungen eindeutig zu erkennen sind, das ortsunkundige Personen schnell handeln können und Sammelstellen sicher erreicht werden.

Flucht- und Rettungspläne sind in Gebäuden, mit unübersichtlicher Fluchtwegführung, mit einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen oder mit einer erhöhten Gefährdung erforderlich.

Sie sind strategisch gut sichtbar anzubringen:
– an Haupteingängen oder Eingangsbereichen,
– in Fluren und Gängen besonders an Abzweigungen, Kreuzungspunkten und Flurgabelungen,
– in Treppenhäusern und in der Nähe von Aufzügen


Oder auch:
– als Tischaufsteller (z.B. in Besprechungs- und Schulungsräumen)
– als Zimmerplan (z.B. in Hotelzimmern)

Die DIN ISO 23601 definiert klare Anforderungen an Aufbau, Gestaltung und Inhalte, damit Personen im Notfall schnell und sicher den richtigen Weg ins Freie oder zu wichtigen Sicherheits- oder Brandschutzeinrichtungen finden.

Flucht- und Rettungspläne müssen stets aktuell, übersichtlich, gut lesbar und farblich unter der Verwendung von Sicherheitsfarben sowie von Rettungs- und Brandschutzzeichen gestaltet sein.
Durch regelmäßige Prüfungen und Aktualisierungen wird sichergestellt, dass alle Angaben stets dem aktuellen Gebäudezustand entsprechen.


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