Warum Brandschutz?
Brände entstehen oft plötzlich, aber ihre Folgen bleiben meist dauerhaft. Sie gefährden Menschenleben, zerstören Existenzen und bringen Unternehmen binnen Minuten zum Stillstand.
Brandschutz ist deshalb kein „kann“ oder „sollte“, sondern ein ganz klarer Auftrag an jeden Arbeitgeber und Betreiber einer Arbeitsstätte. Er schützt Personen, Sachwerte und sorgt dafür, dass der Betrieb jederzeit sicher funktioniert.
Brandschutz bedeutet Verantwortung, Verantwortung für die Menschen, die täglich in einem Gebäude arbeiten oder es betreten. Verantwortung für Prozesse, Abläufe und Werte. Und Verantwortung dafür, dass ein Feuer gar nicht erst entsteht oder im Ernstfall schnell und kontrolliert bekämpft werden kann.
Brandschutz ist mehr als Pflicht – ein unverzichtbarer Teil der modernen Unternehmensführung.
Die rechtlichen Vorgaben sind das eine, gelebter Brandschutz das andere. Wer in Brandschutz investiert, investiert in Schutz von Menschenleben, Sicherung der Betriebsfähigkeit, Reduzierung wirtschaftlicher Risiken und Stärkung des Vertrauens von Mitarbeitenden durch Sicherheit.
Brandschutz ist eine Investition in die Zukunft und ein entscheidender Faktor für nachhaltige Sicherheit und Verantwortungsbewusstsein.
Brandschutz in der Gesetzgebung
Damit Brandschutz nicht dem Zufall überlassen wird, bilden Gesetzgeber und Normen ein Fundament. Drei zentrale Rechtsquellen bilden hier die tragenden Säulen.
1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und der Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehört der organisatorische und der betriebliche Brandschutz.
Unter anderem fordert das ArbSchG:
– Brandgefahren eindeutig identifizieren
– Maßnahmen, um die Gefahr zu reduzieren
– Regelungen für Unterweisung, Verhalten im Brandfall
– Bereitstellung geeigneter Brandschutzeinrichtungen
2. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitsstättenverordnung wird bei erforderlichen Maßnahmen konkreter, welche der Arbeitgeber zu berücksichtigen hat. Sie gibt außerdem wieder, das der Arbeitgeber verpflichtet ist, das er dafür sorge zu tragen hat, dass die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Unter anderem fordert die ArbStättV:
– Geeignete Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung
– Sicherstellung, dass Beschäftigte die Arbeitsstätte im Brandfall schnell und sicher verlassen können
– Ausreichende Anzahl und Anordnung von Feuerlöscheinrichtungen
– Klare Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
-Aufstellen von Flucht- und Rettungsplänen
3. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2, A2.3)
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisieren im Rahmen ihrer Anwendungsbereiche die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten.
ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände
Sie regelt unteranderem:
– Ermittlung des Löschmittelbedarfs
– Anzahl, Art und Verteilung von Feuerlöschern
– Anforderungen an die Ausbildung von Brandschutzhelfenden
ASR A2.3 – Flucht- und Rettungswege, Notausgänge
Sie regelt unteranderem:
– Breite, Länge und Gestaltung von Flucht- und Rettungswegen
– Anforderungen an Notausgänge, Türen
– Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen
– Flucht- und Rettungsplan
– Unterweisung und Übung zur Evakuierung
Brandschutz ist damit fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes – ohne Ausnahme.
Über mich

Hallo
Ich bin Benedikt, Elektromeister, Brandschutzbeauftragter und Fachplaner vorbeugender Brandschutz.
Ich arbeite hauptberuflich als Feuerwehrmann und möchte aktiv dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen, Lösungen zu entwickeln und Arbeitsumgebungen sicherer zu machen.
Prävention statt Reaktion – das ist für mich der zentrale Antrieb im Brandschutz.











